Das Vorsorgesystem kurz erklärt
Das Schweizer System der Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenvorsorge beruht auf dem Prinzip der drei Säulen. Erfahren Sie, was diese bedeuten und wie sie einander ergänzen.
1. Säule
In der Schweiz müssen alle ab 18 Jahren (bei Berufstätigkeit) bzw. ab 21 Jahren (ohne Berufstätigkeit) bis zur Rente Beiträge in die staatliche Vorsorge einzahlen.
Die Höhe der AHV-Rente, die man im Ruhestand erhält, hängt hauptsächlich von zwei Kriterien ab: der Beitragsdauer und dem Durchschnittseinkommen über den gesamten Zeitraum.
2. Säule
Die berufliche Vorsorge ist für Arbeitnehmer ab einer bestimmten Einkommenshöhe obligatorisch. Jeder Arbeitnehmer ist über seinen Arbeitgeber einer Pensionskasse angeschlossen.
Im Ruhestand betragen die zusammengerechneten Renten aus der 1. und 2. Säule maximal etwa 60% des letzten Einkommens.
3. Säule
Die private Vorsorge ist freiwillig und individuell. Sie soll die Leistungen der 1. und 2. Säule ergänzen.
Es gibt zwei Arten der privaten Vorsorge: Die gebundene Selbstvorsorge (3a) und die ungebundene (freie) Selbstvorsorge (3b).
Sie können eine 3. Säule bei einer Bank oder einer Versicherung abschliessen. Wenn Sie statt einer Banklösung eine Lebensversicherung wählen, sind Sie und Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todes oder Invalidität abgesichert.