Das Vorsorgesystem kurz erklärt

Das Schweizer System der Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenvorsorge beruht auf dem Prinzip der drei Säulen. Erfahren Sie, was diese bedeuten und wie sie einander ergänzen.

1. Säule

Staatliche Vorsorge

In der Schweiz müssen alle ab 18 Jahren (bei Berufstätigkeit) bzw. ab 21 Jahren (ohne Berufstätigkeit) bis zur Rente Beiträge in die staatliche Vorsorge einzahlen. 

Die Höhe der AHV-Rente, die man im Ruhestand erhält, hängt hauptsächlich von zwei Kriterien ab: der Beitragsdauer und dem Durchschnittseinkommen über den gesamten Zeitraum. 

Obligatorisch
AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung
IV: Invalidenversicherung
EL: Ergänzungsleistungen

2. Säule

Berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge ist für Arbeitnehmer ab einer bestimmten Einkommenshöhe obligatorisch. Jeder Arbeitnehmer ist über seinen Arbeitgeber einer Pensionskasse angeschlossen. 

Im Ruhestand betragen die zusammengerechneten Renten aus der 1. und 2. Säule maximal etwa 60% des letzten Einkommens. 

Obligatorisch
BVG: Gesetz über die berufliche Vorsorge
UVG: Gesetz über die Unfallversicherung

3. Säule

Private Vorsorge

Die private Vorsorge ist freiwillig und individuell. Sie soll die Leistungen der 1. und 2. Säule ergänzen. 
Es gibt zwei Arten der privaten Vorsorge: Die gebundene Selbstvorsorge (3a) und die ungebundene (freie) Selbstvorsorge (3b).  

Sie können eine 3. Säule bei einer Bank oder einer Versicherung abschliessen. Wenn Sie statt einer Banklösung eine Lebensversicherung wählen, sind Sie und Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todes oder Invalidität abgesichert.  

Fakultativ
3a: Gebundene Selbstvorsorge
3b: Ungebundene Selbstvorsorge