Sich selbstständig zu machen, ist ein ehrgeiziges Projekt! Sie gewinnen an Freiheit, aber auch an Verantwortung: Es liegt an Ihnen, wie Sie sparen möchten. Mit unseren Empfehlungen können Sie sich eine sorgenfreie Zukunft sichern.

Warum ist die private Vorsorge entscheidend, wenn man sich selbstständig macht?

  1. Ihr Einkommen im Falle einer Erwerbsunfähigkeit aufrechterhalten

    Als Selbstständiger erhalten Sie nur eine Invalidenrente, wenn Sie einen schweren Schicksalsschlag erleiden. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie sich gegen Erwerbsverlust und Erwerbsunfähigkeit versichern, um Ihr Einkommen zu halten.

  2. Ihren Ruhestand sichern

    Für einen komfortablen Ruhestand sollten Sie über den Abschluss einer 3. Säule nachdenken. Denn Sie gehören nicht zwangsläufig einer Pensionskasse an und die AHV allein wird nicht für ein ausreichendes Einkommen sorgen.

  3. Ihre Angehörigen schützen

    Sie leben in einer Partnerschaft, sind verheiratet und/oder haben Kinder? Dann ist es wichtig, Ihre Angehörigen vor den wirtschaftlichen Folgen eines möglichen Todesfalls zu schützen.

Gut zu wissen

  • Mit einer Sparversicherung können Sie Ihr Vermögen im Falle eines Konkurses schützen. Unter bestimmten Bedingungen wird sie von der Konkursmasse Ihres Unternehmens ausgeschlossen.

  • Eine Todesfallversicherung kann Ihrem Partner oder Geschäftspartner helfen, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, die er für das Unternehmen eingegangen ist.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Selbstständiger einer Pensionskasse beitreten?

Als Selbstständiger ist es möglich, sich einer Pensionskasse anzuschliessen. Zum Beispiel bei einer Vorsorgeeinrichtung, einem Berufsverband, einem Berufszweig, bei der Stiftung Auffangeinrichtung oder bei einer Versicherungsgesellschaft.

Was ist der Unterschied zwischen einer Taggeldversicherung und einer Erwerbsunfähigkeitsrente?

Eine Taggeldversicherung deckt einen vorübergehenden Lohnausfall (Verdienstausfall) bei einer Unterbrechung Ihrer Tätigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall. Die Auszahlung ist auf maximal 730 Tage begrenzt. Wenn Sie nach dieser Zeit noch immer arbeitsunfähig sind, übernimmt die Invalidenversicherung (IV) die Zahlung. Die Höhe dieser Rente reicht meist nicht aus. Daher ist es  notwendig, diese mit einer Rente bei Erwerbsunfähigkeit bis zum Rentenalter zu ergänzen.

Kann ich auch meine 3. Säule verwenden, um mich selbstständig zu machen?

Der Bezug der 3. Säule 3a ist für die Gründung Ihres Unternehmens als Startkapital möglich. Die Bedingungen sind die gleichen wie bei einem Vorbezug Ihres BVG (2. Säule).  
Aber Vorsicht: Wenn Sie Ihr Kapital aus der 2. und/oder 3. Säule aufbrauchen, wird Ihre Rente im Ruhestand deutlich geringer ausfallen. Überlegen Sie, die entstandenen Lücken auszugleichen, indem Sie beispielsweise eine neue 3. Säule eröffnen.