Träumen Sie schon davon, nach der Pensionierung zu zweit die Welt zu bereisen? Um Ihren Lebensstandard zu bewahren und Ihre Pläne zu finanzieren, sollten Sie jetzt mit der Planung Ihrer Vorsorge beginnen!
Warum ist eine private Vorsorge wichtig, um sich eine gemeinsame sorgenfreie Zukunft zu sichern?
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Lücken in der 1. und 2. Säule schliessen
Im Ruhestand entsprechen die Leistungen der ersten und zweiten Säule zusammengenommen in der Regel etwa 60% Ihres letzten Gehalts. Um die Einkommenslücke zu schliessen, sind persönliche Ersparnisse wichtig.
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Ausreichendes Einkommen bei Krankheit oder Unfall sicherstellen
Einer von Ihnen ist der Hauptverdiener Ihres Haushalts? Das könnte sich im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls erheblich auf Ihre familiäre finanzielle Situation auswirken. Eine Lebensversicherung kann Ihnen bei einem Schicksalsschlag ein ausreichendes Einkommen sichern.
Gut zu wissen
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Ihr Zivilstand kann erhebliche Auswirkungen auf die Vorsorge haben:
Sie sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Partnerschaft:
- Im Todesfall: Der überlebende Partner hat Anspruch auf eine AHV- und BVG-Hinterbliebenenrente (und UVG bei Tod durch Unfall) – in der Regel unter der Voraussetzung, dass das Paar Kinder hat.
- Bei Scheidung: Bei der AHV werden die während der Ehejahre erzielten Einkommen gesplittet. Das Guthaben der 2. Säule (das während der Ehe/Partnerschaft angesammelt wurde) wird zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die Guthaben der dritten Säule werden je nach dem gewählten Güterstand (Gütertrennung oder nicht) aufgeteilt.
Sie leben in einem Konkubinat?
- Im Todesfall: Der überlebende Partner erhält keine AHV-Hinterbliebenenrente. Die Auszahlung der BVG-Hinterbliebenenrente hängt vom Reglement der Pensionskasse ab.
- Bei einer Trennung: Keine Aufteilung der AHV-Beiträge, Guthaben der Pensionskasse oder der 3. Säule.
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Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren mit einem Lebensgefährten zusammenleben, ist es oft möglich, den Partner bei der Pensionskasse anzumelden. Dann können Sie ihn im Todesfall als Begünstigten einzusetzen.
Häufig gestellte Fragen
Ich möchte für meinen Ruhestand und den meines Ehepartners sparen. Wer hat die bessere Lösung: Bank oder Versicherung?
Beide bieten unterschiedliche Vorteile und können sich daher ergänzen. Lassen Sie sich von einem Experten beraten: So können Sie sich für die Lösung entscheiden, die Ihren Vorstellungen und Ihrer Situation am besten entspricht.
Die von Versicherungen angebotenen Lösungen beinhalten jedoch einen wichtigen Vorteil für Ihre Angehörigen: Im Todesfall erhalten Ihre Begünstigten das Guthaben, ohne die Erbauseinandersetzung abwarten zu müssen. Denn die Leistung aus einer Lebensversicherung fällt nicht in die Erbmasse und wird auch dann ausgezahlt, wenn das Erbe ausgeschlagen wird.
Kann ich frei festlegen, wer das Guthaben meiner 3. Säule nach meinem Tod erhalten soll?
Das hängt davon ab, welche Art von Vorsorge Sie wählen – 3a oder 3b:
Bei der Säule 3a ist die Liste der Begünstigten gesetzlich festgelegt. Dabei sind Änderungen begrenzt möglich. Die Standardbegünstigungsklausel beinhaltet eine unterschiedliche Behandlung, je nachdem, ob Sie verheiratet sind, in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einem Konkubinat leben. Die Reihenfolge ist:
- Der überlebende Ehepartner oder der überlebende eingetragene Partner
- Die direkten Nachkommen sowie die Personen, die vom Verstorbenen in erheblichem Masse unterstützt worden sind. Oder die Person, die mit ihm unmittelbar vor dem Tod eine ununterbrochene Lebensgemeinschaft von mindestens fünf Jahren geführt hat, oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss.
- Die Eltern
- Die Geschwister
- Andere Erben
Bei einer Säule 3b sind Sie völlig frei in der Festlegung der Begünstigten.
Wie sieht die Vorsorge bei einem erheblichen Einkommensunterschied zwischen den beiden Ehepartnern aus?
Wichtig ist, in jeder Situation seine finanzielle Unabhängigkeit zu bewahren. Planen Sie daher, dass jeder in Ihrer Partnerschaft Ersparnisse bildet. Das gilt auch in Zeiten, in denen einer von Ihnen nicht arbeitet oder sein Arbeitspensum reduziert.